Finanzierung

 

• Pflegekassen bei anerkannter Pflegestufe
• Krankenkassen, wenn ärztliche Verordnung vorliegt
• Sozialamt

Vor Übernahme der Pflege wird ein Kostenvoranschlag erstellt.

Unsere Leistungen können Sie jederzeit auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.